- Plasmaanzeige
- Plạsma|anzeige[-dɪs'pleɪ], auf der Leuchtwirkung ionisierten Gases (Plasma) beruhende Anzeigevorrichtung. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei in geringem Abstand angeordneten Glasplatten, die auf den Innenseiten gleichabständige horizontale beziehungsweise vertikale Leiterbahnen tragen. Der Raum zwischen den Platten ist abgedichtet und mit Edelgas gefüllt. Die Kreuzungspunkte der Leiterbahnen ergeben ein Raster auf der Fläche der Plasmaanzeige. Durch Anlegen einer Spannung an je eine horizontale und vertikale Leiterbahn wird im Kreuzungspunkt eine Licht emittierende Entladung gezündet (Elektrolumineszenz); durch Ansteuern mehrerer Kreuzungspunkte entsteht ein Punktmuster. Plasmaanzeigen mit entsprechend großer Anzahl von Bildpunkten werden z. B. für Flachbildschirme verwendet.
Universal-Lexikon. 2012.